Bitte beachten Sie, dass es im Notdienst zu erheblich höheren Kosten kommt. Neben der Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro netto, ist es vorgeschrieben alle Leistungen mindestens im Zweifachsatz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Die entstandenen Kosten sind direkt im Anschluss an die Behandlung zu begleichen (Bar, Kartenzahlung).